Allgemeine
Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von NK Film GmbH für Film-/Videoproduktionen und konzeptionelle oder allgemein kreative Arbeiten.
Präambel
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber oder Lieferanten und NK Film GmbH. Eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen ist nicht erforderlich. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Lieferanten wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit diese den nachfolgenden Geschäftsbedingungen widersprechen.
1. Leistungserbringung
Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor, auf deren Grundlage die Planung zur Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt. NK Film GmbH kann daraufhin ein schriftliches Konzept erstellen. Soweit die Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart haben, sind schriftliche Konzepte zu vergüten (siehe allgemeine Preisliste). Werden schriftliche Konzepte im Zuge einer Vertragsanbahnung erstellt, so sind diese auch dann zu vergüten, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk bzw. journalistischem, kreativem Werk wie z.B. Text, Konzept, Beitrag oder Treatment in dem gemäß Punkt 8 „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.
2. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, NK Film GmbH bei der Produktion mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel unentgeltlich zu unterstützen. Insbesondere sind alle zur Produktion notwendigen Informationen für die NK Film GmbH und seine Mitarbeiter zugänglich zu machen. Ist die Benutzung von Räumen des Auftraggebers zur Durchführung des Auftrags notwendig, hat der Auftraggeber NK Film GmbH und seinen Mitarbeitern den Zugang zu diesen Räumen zu gewährleisten. Spätestens mit schriftlicher Auftragserteilung ist NK Film GmbH ein im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entscheidungsbefugter Ansprechpartner zu nennen. Dieser Ansprechpartner ist insbesondere vollumfänglich berechtigt, rechtswirksame Erklärungen zu etwaigen Produktionserweiterungen, Änderungen des Produktionsziels oder der Produktionstermine und daraus resultierenden etwaigen Mehraufwand abzugeben.
3. Kosten
Die von NK Film GmbH im Angebot genannten oder vereinbarten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe und einem etwaigen schriftlichen Konzept zu Grunde gelegten Auftragsdaten nach Ziffer 1 unverändert bleiben. Unsere Preisangaben sind in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen von Inhalt und Umfang der Produktion zu verlangen. Dies gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile. Sofern Änderungen zu einer zeitlichen Verzögerung oder zu einem Mehraufwand führen oder bereits erbrachte Vorleistungen nutzlos machen und das jeweils nicht nur unerheblich ist, unterrichtet NK Film GmbH den unter Punkt 2 genannten entscheidungsbefugten Ansprechpartner über das voraussichtliche Maß der Verzögerung und des Mehraufwands. Finden die Vertragsparteien daraufhin nicht zu einer angemessenen Anpassung dieses Vertrags, ist NK Film GmbH berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Über alle Leistungsänderungen ist vor Beginn der Ausführung eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu treffen, in der insbesondere zusätzliche Vergütungen und Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.Für die Produktion belaufen sich die Kosten auf den im Vertrag oder Auftrag genannten Betrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Honorar sind nicht eingeschlossen (falls nicht ausdrücklich aufgelistet): Vervielfältigungen, etwaige Fremdsprachenversionen, Reisekosten: Die Reisen sind im Vorhinein mit dem Auftraggeber abzustimmen.Die Reisekosten werden nach den steuerlichen Sätzen abgerechnet. Normwandlungen von deutschen auf internationale Fernsehstandards (NTSC, SECAM). Musikrechte (Gema- und Verlagsgebühren) Lizenzkosten für z.B. Fotos.
4. Lieferzeiten und Termine
Alle von NK Film GmbH angegebenen Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, es sei denn sie werden von NK Film GmbH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. NK FilmGmbH bemüht sich alle Termine bestmöglich einzuhalten. Wartet NK Film GmbH auf eine Mitwirkung oder Information seitens des Auftraggebers oder ist die Durchführung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt oder wegen eines Streiks oder einer Aussperrung beim Auftraggeber oder sonstigen, seitens NK Film GmbH unverschuldeten Umständen behindert, gelten die Lieferzeiten und Termine um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. NK Film GmbH teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Behinderung mit.
5. Abnahme
Nach Durchführung des Auftrags findet eine Abnahme statt. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Hat der Auftraggeber Änderungswünsche, so sind diese im Protokoll niederzuschreiben. Ein etwaiger Mehraufwand für diese Änderungen wird gemäß Ziff. 3 zusätzlich berechnet.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind, soweit nicht anders vereinbart, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Eventuelle Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung vorzubringen. Wird ein Zahlungsziel vereinbart, garantiert der Kunde das Eintreffen der Zahlung bei NK Film GmbH bis zum Tag des Ablaufs des Zahlungsziels.
a) Reisetage/Reisekosten
Reisetage der NK Film GmbH werden ab 1,5h (einfacher Weg) als halbe Tagessätze pro reisende Person zusätzlich berechnet.
b) Arbeitszeit
Ein Drehtag besteht aus 10 Arbeitsstunden inklusive An- und Abreise.
c) Überstunden
Überstunden werden ab der 11. Arbeitsstunde pro Person pro Tag berechnet. Als Grundlage dienen die angebotenen Personalkosten. Es gilt der folgende Schlüssel:
11. Stunde: Stundensatz +25%
12. Stunde: Stundensatz +50%
13. Stunde: Stundensatz +100%
14. Stunde: Stundensatz +100%
...
d) Absage der Produktion
Wird die Produktion abgesagt gelten folgende Regelungen:
Absage 48h und länger vor Drehtag: Auftragnehmer muss für schon angefallene Fixkosten aufkommen (z.B. Personal, Equipment, etc.)
Absage 24h bis 48h vor Drehtag: Auftragnehmer muss 50 % der beauftragten Gesamztsumme bezahlen.
Absage unter 24h Drehtag: Auftragnehmer muss 100 % der beauftragten Gesamztsumme bezahlen.
7. Lieferantenvereinbarungen
Sofern keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Lieferantenrechnungen innerhalb von 45 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Erteilt NK Film GmbH Lieferanten einen Auftrag so sind in dem betreffenden Auftragsvolumen und dem dafür vertraglich vereinbarten Preis stets alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk bzw. journalistischem, kreativem Werk wie z.B. Text, Konzept, Design, Beitrag oder Treatment des Lieferanten in dem gemäß Punkt 8 „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehen Umfang enthalten. Zur Rechteeinräumung bzw. –übertragung auf NK Film GmbH bedarf es somit keiner weiteren Honorar- und/oder Vergütungsvereinbarung.
8. Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte
Bis zur Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebender Ansprüche, bleiben die von NK Film GmbH erbrachten (Teil-) Leistungen im Eigentum von NK Film GmbH (Eigentumsvorbehalt). Danach stehen dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erbrachten Leistungen zu. Im Zuge der Überlassung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an von Dritten bezogenen Bildern oder Musikstücke, wird der Auftraggeber von NK Film GmbH über den Umfang des Nutzungs- und Verwertungsrechts informiert. Vom Zeitpunkt der Überlassung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte haftet ausschließlich der Auftraggeber für eventuelle Nutzungsrechtsverletzungen. Der Auftraggeber stellt NK Film GmbH insoweit von jedweder Inanspruchnahme frei. Von NK Film GmbH gelieferte Filme, Bilder, Grafiken und/oder Texte sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vereinbarungsdauer und vereinbarten Zwecke zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch NK Film GmbH gestattet. Die vorweg genannte Regelung zur Rechteeinräumung bzw. –übertragung gilt umgekehrt genauso für Lieferanten der NK Film GmbH, wenn im Rahmen der Leistungserbringung der Lieferanten Urheber-, Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte entstehen.
9. Gewährleistung
Der Auftraggeber NK Film GmbH auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung von NK Film GmbH richtet sich nach den Regeln des BGB über den Werkvertrag.
10. Versicherung
Der Auftraggeber hat für alle an NK Film GmbH übergebenen Gegenstände ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Eine Versicherung für diese Gegenstände durch die NK Film GmbH erfolgt nicht.
11. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien sind zur Vertraulichkeit über die in Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erhaltenen Informationen verpflichtet, soweit diese nicht bereits veröffentlicht sind. Dies gilt auch für Mitarbeiter oder sonst eingeschaltete Dritte.
12. Sonstige Vereinbarungen
NK Film GmbH ist berechtigt, für den Auftraggeber erbrachte Leistungen als Referenz anzugeben und den Auftraggeber in seiner Referenzliste zu führen. NK Film GmbH hat das Recht die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort der gegenseitig geschuldeten Leistungen ist der Sitz des Auftraggebers. Ausschließlicher sachlicher und örtlicher Gerichtsstand der NK Film GmbH ist München.